Nachteilsausgleich Abitur: Voraussetzungen und Antrag
Nachteilsausgleich im Abitur bei LRS, chronischer Krankheit oder Behinderung: wer Anspruch hat, welche Formen es gibt und wie der Antrag bei deiner Schule abläuft.

Wer wegen einer Lese-Rechtschreib-Störung, einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung in einer Prüfung benachteiligt wäre, kann einen Nachteilsausgleich beantragen. Das ändert die Bedingungen der Prüfung, nicht ihre fachlichen Anforderungen, und genau darin unterscheidet es sich von dem, was viele fälschlich erwarten.
Kurzantwort
- Nachteilsausgleich passt die äußeren Bedingungen einer Prüfung an eine Beeinträchtigung an, etwa durch mehr Zeit oder technische Hilfsmittel.
- Die fachlichen Anforderungen selbst bleiben gleich, ein Notenschutz mit eigenem Bewertungsmaßstab ist im Abitur in den meisten Ländern ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.
- Anspruchsgrund kann eine diagnostizierte LRS, eine chronische oder psychische Erkrankung, eine Behinderung oder eine Sinnesbeeinträchtigung sein.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten oder volljährige Schülerinnen und Schüler, der Antrag geht an die Schulleitung.
- Für die Abiturprüfung gelten oft strengere Fristen und zusätzliche Zuständigkeiten als für normale Klassenarbeiten.
- Ein früher gewährter Nachteilsausgleich läuft für das Abitur nicht automatisch weiter, sondern muss neu geprüft werden.
Was Nachteilsausgleich ist, und was er nicht ist
Nachteilsausgleich bedeutet, dass die Rahmenbedingungen einer Prüfung so angepasst werden, dass eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung nicht über die eigentliche fachliche Leistung entscheidet. Möglich sind zum Beispiel mehr Zeit, angepasste Materialien oder ein separater Raum. Die fachlich-kognitiven Anforderungen der Prüfung dürfen dabei aber nicht sinken, mit Nachteilsausgleich erbrachte Leistungen gelten ausdrücklich als gleichwertig zu Leistungen ohne Nachteilsausgleich.
Davon zu unterscheiden ist der sogenannte Notenschutz, der nicht die Bedingungen, sondern den Bewertungsmaßstab selbst verändern würde, etwa indem Rechtschreibfehler grundsätzlich nicht in die Note einfließen. Für die Abiturprüfung ist das in den meisten Ländern ausgeschlossen oder nur in engen Grenzen möglich, weil die Abiturnote bundesweit vergleichbar bleiben muss. Und noch etwas gilt durchgängig: Ein gewährter Nachteilsausgleich taucht im Abschlusszeugnis nicht auf.
Jede Entscheidung über einen Nachteilsausgleich ist eine Einzelfallprüfung. Die Schule wägt ab, ob die Beeinträchtigung tatsächlich vorliegt, wie stark sie sich auf die konkrete Prüfungssituation auswirkt und ob sie nur mit einem Nachteilsausgleich oder auch mit anderen pädagogischen Maßnahmen aufgefangen werden kann. Ärztliche oder psychologische Gutachten liefern dafür wichtige Hinweise, sind aber nicht automatisch bindend: Die Schule prüft die vorgeschlagenen Maßnahmen zusätzlich auf ihre Anwendbarkeit und Angemessenheit für die jeweilige Prüfung.
Die rechtliche Grundlage
Der Anspruch auf einen Ausgleich von Benachteiligungen stützt sich auf mehrere Ebenen: das Diskriminierungsverbot wegen Behinderung in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes, die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 in Kraft ist, sowie Regelungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch zu Hilfen für den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Auf dieser Grundlage regeln die einzelnen Bundesländer den Nachteilsausgleich in ihren Schulgesetzen und Prüfungsordnungen jeweils selbst, mit eigenen Fristen, Zuständigkeiten und Nachweispflichten.
Wer Anspruch hat: LRS, chronische Krankheit, Behinderung
Drei Gruppen von Beeinträchtigungen kommen in der Praxis am häufigsten vor. Bei Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben wird zwischen Lese-Rechtschreib-Schwäche, Lese-Rechtschreib-Störung und Legasthenie im Antragsverfahren meist nicht unterschieden, entscheidend ist der mit einem standardisierten Verfahren festgestellte Ausprägungsgrad. Bei chronischen oder akuten Erkrankungen zählen etwa Diabetes, Epilepsie, Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises oder die Rekonvaleszenz nach einer schweren Erkrankung, ebenso psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen und Aufmerksamkeitsstörungen wie ADHS. Bei Behinderungen kommen Seh-, Hör- und motorische Beeinträchtigungen sowie Autismus-Spektrum-Störungen infrage.
Wichtig ist eine Einschränkung, die häufig übersehen wird: Ein Nachteilsausgleich ist nur dort möglich, wo die Beeinträchtigung einen Bereich betrifft, der von der Prüfung gar nicht oder nur am Rande gemessen werden soll. Betrifft sie dagegen genau das, was geprüft werden soll, etwa die Rechtschreibkompetenz in einer Deutschprüfung, ist ein Ausgleich in diesem Punkt nicht möglich, weil sonst der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt würde.
Für plötzlich auftretende Beeinträchtigungen gilt vielerorts eine Ausnahme von sonst strengen Fristen: Ereignet sich ein Unfall oder eine schwere Erkrankung erst kurz vor der Prüfung, kann ein Antrag auch außerhalb der regulären Frist noch berücksichtigt werden. Das Gleiche gilt häufig, wenn du erst während der Oberstufe an eine neue Schule wechselst und dort eine bereits bestehende Förderdokumentation vorlegen kannst.
Typische Formen des Nachteilsausgleichs
| Maßnahme | Typischerweise bei |
|---|---|
| Verlängerung der Bearbeitungszeit | LRS, Seh- oder Hörbeeinträchtigung, motorischer Beeinträchtigung |
| Pausen und Unterbrechungen während der Prüfung | chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Rekonvaleszenz nach schwerer Krankheit, psychischen Erkrankungen |
| Technische Hilfsmittel und angepasste Materialien | Seh- und Hörbeeinträchtigung, LRS, Aufmerksamkeitsstörung |
| Mündliche Ersatzleistung für einzelne schriftliche Teile | Rechtschreibstörung, sofern die Rechtschreibung nicht selbst geprüft werden soll |
| Separater Prüfungsraum | Sozialphobie, Autismus-Spektrum-Störung, Hörbeeinträchtigung |
Wie hoch ein Zeitzuschlag ausfällt, legen die Länder in eigenen Erlassen fest. Die Richtlinie der Kultusministerkonferenz für die deutschen Schulen im Ausland nennt als Orientierung einen Zuschlag von bis zu 25 Prozent bei LRS oder Sinnesbeeinträchtigungen, an Schulen innerhalb Deutschlands setzen die Bundesländer eigene, teils abweichende Werte fest. Welcher Prozentsatz für dich gilt, erfährst du verbindlich von deiner Schule.
Welche Maßnahme im Einzelfall passt, hängt vom Fach und von der Prüfungsform ab. In einer Mathematikklausur mit hohem Leseanteil in den Textaufgaben kann ein Zeitzuschlag sinnvoll sein, in einer Fremdsprachenprüfung mit Hörverstehen dagegen eher technische Anpassungen wie Kopfhörer oder eine kleinere Prüfungsgruppe. Die Schule kombiniert die Maßnahmen so, dass sie zur konkreten Beeinträchtigung und zum jeweiligen Prüfungsteil passen, statt pauschal dieselbe Liste für jedes Fach anzuwenden.
So läuft der Antrag ab
- Die Beeinträchtigung wird festgestellt, etwa durch Beobachtungen der Lehrkräfte oder durch die Sorgeberechtigten.
- Eine fachliche Diagnostik folgt: ein fachärztliches oder schulpsychologisches Gutachten bei Erkrankungen, ein standardisiertes pädagogisches Verfahren bei LRS.
- Die Schule berät die Sorgeberechtigten und die Schülerin oder den Schüler zu Förderplanung und möglichem Nachteilsausgleich.
- Die Sorgeberechtigten oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler stellen den Antrag formlos bei der Schulleitung.
- Die Schulleitung prüft den Antrag, meist in Abstimmung mit der Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz.
- Für zentrale schriftliche Prüfungen und die Abiturprüfung entscheidet je nach Land eine zusätzliche Stelle, etwa die Schulaufsicht, über die endgültige Gewährung.
In Bayern stützt sich das Verfahren auf Art. 52 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes sowie die §§ 31 ff. der Bayerischen Schulordnung, den Antrag stellen die Eltern oder die volljährige Schülerin bzw. der volljährige Schüler bei der Schulleitung, als Nachweis dient ein fachärztliches Attest, bei Bedarf ergänzt um ein schulpsychologisches Gutachten. In Nordrhein-Westfalen entscheidet über einen Nachteilsausgleich in den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen die obere Schulaufsicht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung, den entsprechenden Antrag darf ausschließlich die Schulleitung stellen, nicht die Familie direkt.
Der formale Antrag braucht mehr als eine Unterschrift. Üblich sind persönliche Angaben zur Schullaufbahn und zum angestrebten Abschluss, die Diagnostik und Diagnose in nachvollziehbarer Form sowie eine Förderdokumentation mit bisherigen Maßnahmen, Konferenzbeschlüssen und der Einbeziehung der Eltern. Je vollständiger diese Unterlagen bei der Antragstellung vorliegen, desto schneller kann die Schule entscheiden und desto seltener kommt es zu Rückfragen kurz vor der Prüfung.
Fristen: warum früh dran sein zählt
Diagnostik braucht Zeit, und viele Prüfungsordnungen verlangen eine Dokumentation, die schon länger vor der Abiturprüfung besteht. In Nordrhein-Westfalen endet die Antragsfrist der Schulleitung für den Nachteilsausgleich in den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen jährlich zum 30. November, die Mitteilung der Entscheidung erfolgt zu Beginn des darauffolgenden Schulhalbjahres. Eltern reichen ihren formlosen Antrag deshalb schon während der Einführungs- oder Qualifikationsphase bei der Schule ein, damit genug Vorlauf bleibt. Wer schon in der Sekundarstufe I einen Nachteilsausgleich hatte, sollte nicht davon ausgehen, dass er automatisch weiterläuft: Die Schule prüft für die Oberstufe und die Abiturprüfung erneut, ob und in welcher Form er fortgeführt wird.
Wie du organisatorisch den Überblick behältst
Zwischen Diagnostik, Antrag, Entscheidung und der eigentlichen Prüfung liegen oft mehrere Monate mit unterschiedlichen Zwischenterminen. Es hilft, Diagnosetermin, interne Schulfrist und die Frist für die zentrale Prüfung getrennt zu notieren, denn sie fallen selten zusammen. AbiPilot kann dabei helfen, solche Termine neben deiner sonstigen Fristenplanung für die Oberstufe im Blick zu behalten, ersetzt aber weder das Gespräch mit der Schule noch die fachliche Diagnostik.
Häufige Fehler
- Das Attest erst kurz vor der Prüfung einreichen, obwohl die geforderte Diagnostik oft Wochen dauert.
- Nachteilsausgleich mit Notenschutz verwechseln und erwarten, dass Rechtschreibfehler in der Deutschprüfung grundsätzlich nicht gewertet werden.
- Annehmen, ein in der Mittelstufe gewährter Nachteilsausgleich gelte automatisch auch für die Abiturprüfung weiter.
- Den Antrag direkt an die Schulaufsicht statt an die eigene Schulleitung richten.
- Nur ein hausärztliches Attest vorlegen, wo die Schule ein fachärztliches oder schulpsychologisches Gutachten verlangt.
Handlungsplan
- Sprich die Beeinträchtigung so früh wie möglich bei der Klassen- oder Jahrgangsstufenleitung an, am besten schon zu Beginn der Einführungsphase.
- Lass die Beeinträchtigung fachlich diagnostizieren, etwa durch eine Fachärztin, einen Facharzt oder eine schulpsychologische Stelle.
- Sammle die Förderdokumentation aus den vergangenen Schuljahren, falls bereits ein Nachteilsausgleich bestand.
- Stelle den formlosen Antrag über deine Eltern oder, wenn du volljährig bist, selbst bei der Schulleitung.
- Frage aktiv nach der für die Abiturprüfung geltenden Frist deines Landes und trage sie dir fest ein.
- Lass dir die Entscheidung schriftlich bestätigen und bewahre sie für die Anmeldung zur Prüfung auf.
- Übe die gewährten Maßnahmen, etwa den Zeitzuschlag oder technische Hilfsmittel, schon in Klausuren, damit sie in der Prüfung nicht neu sind.
Quellen
- KMK: Richtlinie für den abschlussbezogenen Nachteilsausgleich
Aktuelle KMK-Richtlinie für die deutschen Schulen im Ausland mit den zugrunde liegenden Rechtsgrundlagen, Grundsätzen, Formen und dem Antragsverfahren des Nachteilsausgleichs.
- ISB Bayern: Handbuch Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz
Amtliches Handbuch des bayerischen Kultusministeriums zu Nachteilsausgleich und Notenschutz mit Rechtsgrundlagen, Antragsverfahren und Nachweisen.
- Bezirksregierung Köln: Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Offizielle Seite der Bezirksregierung Köln zum Nachteilsausgleich im Abitur mit Rechtsgrundlage, Fristen und Zuständigkeiten in Nordrhein-Westfalen.
- Ministerium für Schule und Bildung NRW: Arbeitshilfe Nachteilsausgleiche
Amtliche Arbeitshilfe des NRW-Schulministeriums zur Gewährung von Nachteilsausgleichen in der Sekundarstufe II.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Nachteilsausgleich verändert die Rahmenbedingungen einer Prüfung, etwa durch mehr Zeit oder technische Hilfsmittel, während die fachlichen Anforderungen gleich bleiben. Notenschutz würde dagegen den Bewertungsmaßstab selbst verändern, zum Beispiel indem Rechtschreibfehler nicht gewertet werden. Für die Abiturprüfung ist Notenschutz in den meisten Ländern ausgeschlossen oder stark eingeschränkt, weil der Abschluss bundesweit vergleichbar bleiben muss.
Wer darf den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen?
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten oder, wenn du volljährig bist, du selbst. Der Antrag richtet sich an die Schulleitung, die ihn prüft und je nach Prüfungsart selbst entscheidet oder an die zuständige Schulaufsichtsbehörde weiterleitet.
Brauche ich für LRS ein ärztliches Attest?
Bei Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten verlangen die meisten Schulen ein standardisiertes pädagogisches oder schulpsychologisches Diagnoseverfahren statt eines ärztlichen Attests. Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen ist dagegen in der Regel ein fachärztliches Gutachten nötig.
Bis wann muss der Antrag für die Abiturprüfung gestellt sein?
Das regelt jedes Land eigenständig. In Nordrhein-Westfalen endet die Antragsfrist der Schulleitung für die zentralen schriftlichen Abiturprüfungen jährlich zum 30. November, in anderen Ländern gelten andere Termine. Frage frühzeitig bei deiner Schule nach dem für dich gültigen Datum.
Wird der Nachteilsausgleich im Abiturzeugnis vermerkt?
Nein, ein gewährter Nachteilsausgleich taucht auf dem Abschlusszeugnis nicht auf. Er soll ausschließlich die Prüfungssituation an eine Beeinträchtigung anpassen, ohne dass daraus im Zeugnis ein sichtbarer Unterschied entsteht.
Gilt ein in der Mittelstufe gewährter Nachteilsausgleich automatisch auch im Abitur weiter?
Nicht automatisch. Die Schule prüft für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erneut, ob und in welcher Form ein Nachteilsausgleich weiterhin nötig ist, deshalb solltest du die Fortführung rechtzeitig neu beantragen.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ja, insbesondere wenn die Beeinträchtigung genau den Bereich betrifft, den die Prüfung eigentlich messen soll, etwa die Rechtschreibkompetenz in einer Deutschprüfung. Jede Entscheidung ist eine Einzelfallprüfung, zu der du bei Bedarf über deine Schule Rückfragen stellen kannst.