Kunst oder Musik als Abiturprüfungsfach: Ablauf und Anforderungen
Kunst oder Musik als Abiturprüfungsfach: wie die fachpraktische Prüfung abläuft, welche Anforderungen gelten und wie du dich vorbereitest, im Vergleich mehrerer Bundesländer.

Wer Kunst oder Musik als Abiturprüfungsfach wählt, schreibt in den meisten Bundesländern keine gewöhnliche Klausur, sondern legt eine Prüfung ab, die Theorie und einen eigenen praktischen Teil miteinander verbindet. Wie diese fachpraktische Prüfung aufgebaut ist, welche Voraussetzungen vorher erfüllt sein müssen und wie stark Praxis und Theorie am Ende zählen, regeln die Länder in eigenen Vorschriften, die sich zum Teil deutlich unterscheiden.
Kurzantwort: Wie laufen Kunst und Musik als Abiturprüfungsfach ab?
- Kunst und Musik sind als schriftliches Prüfungsfach fast nie rein theoretisch. Nach den bundesweiten Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) gehört zu beiden Fächern in der Regel ein fachpraktischer und ein fachtheoretischer Bereich, die gemeinsam bewertet werden.
- Wie diese Verbindung konkret aussieht, unterscheidet sich stark: In manchen Ländern findet die Praxis in einem eigenen, mehrstündigen Prüfungstermin statt, in anderen ist sie Teil derselben Klausur wie die Theorie.
- Für Musik als Leistungsfach musst du in mehreren Ländern schon bei der Fachwahl nachweisen, dass du ein anerkanntes Instrument oder deine Stimme auf einem bestimmten Niveau beherrschst.
- In Kunst zeigt sich der praktische Teil meist in einer gestalterischen Aufgabe mit anschließendem Gespräch, in Musik in einem vorbereiteten Vortrag mit Pflicht- und Wahlstück plus Prüfungsgespräch.
- Beide Fächer lassen sich in mehreren Ländern auch mündlich prüfen. Dann fällt der praktische Anteil wegen der kurzen Vorbereitungszeit meist deutlich kleiner aus oder entfällt weitgehend.
- Wie genau Ablauf, Fristen und Gewichtung in deinem Bundesland und Abiturjahrgang geregelt sind, bestimmt die jeweilige Prüfungsordnung und nicht eine bundesweit einheitliche Zahl.
Der gemeinsame Rahmen: EPA und besondere Fachprüfung
Die Kultusministerkonferenz hat für Bildende Kunst und für Musik jeweils eigene Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) beschlossen. Für Musik legen sie fest, dass eine Aufgabenart praktisches Musizieren mit einer schriftlichen Aufgabe verbinden kann. In diesem Fall wird häufig eine eigene fachpraktische Prüfung durchgeführt, deren Ergebnis mit mindestens 50 Prozent in die Bewertung eingeht, während der separate schriftliche Teil mit mindestens 30 Prozent gewertet wird. Für Kunst beschreiben die EPA ausdrücklich die Möglichkeit, die Abiturprüfung in zwei getrennten Prüfungsblöcken durchzuführen: einer fachpraktischen und einer schriftlichen Prüfung.
Diese bundesweiten Vorgaben setzen nur einen äußeren Rahmen. Ob ein Land die Praxis in einen eigenen Prüfungstermin auslagert, sie in dieselbe Klausur wie die Theorie integriert oder beides zulässt, entscheidet jedes Land für sich. Genau hier liegt der größte Unterschied zwischen Kunst und Musik als Abiturprüfungsfach in den einzelnen Bundesländern.
Kunst als Prüfungsfach: Ablauf der fachpraktischen Prüfung
In Baden-Württemberg besteht die Abiturprüfung im Leistungsfach Bildende Kunst aus zwei getrennten Teilen. Die fachpraktische Prüfung wird dezentral an der Schule gestellt und findet im Februar oder März statt: Die Fachlehrkraft schlägt vier Aufgaben vor, davon eine im zwei- und eine im dreidimensionalen Bereich, eine Fachkommission wählt zwei davon aus, und am Prüfungstag entscheidet sich die Schülerin oder der Schüler für eine davon. Die Prüfungszeit beträgt 300 Minuten. Getrennt davon findet im April oder Mai die zentral gestellte schriftliche Prüfung mit 240 Minuten Bearbeitungszeit statt. Beide Teile werden im Verhältnis eins zu eins gewertet.
Bayern geht einen anderen Weg. Ist Kunst Leistungsfach, tritt nach der Gymnasialschulordnung an die Stelle der gewöhnlichen schriftlichen Prüfung eine besondere Fachprüfung, die einen schriftlich-theoretischen und einen fachpraktischen Teil in einem gemeinsamen Rahmen umfasst. Beide Teile werden nach Angaben des zuständigen Ministeriums gleich gewichtet. Eine mündliche Abiturprüfung ist in Kunst nur möglich, wenn das Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau belegt wurde, also nicht als Leistungsfach.
In Hessen gibt es in der eigentlichen schriftlichen Abiturprüfung keinen separaten mehrstündigen Praxistermin wie in Baden-Württemberg. Stattdessen können Schülerinnen und Schüler zwischen drei Aufgabenarten wählen: einer praktischen Aufgabe mit theoretischem Anteil, einer theoretischen Aufgabe mit praktischem Anteil oder einer rein theoretischen Aufgabe. Eine eigenständige fachpraktische Prüfung mit vorbereitetem Werk und anschließendem Reflexionsgespräch gibt es in Hessen zusätzlich als Leistungsnachweis im laufenden Kurs sowie als Bestandteil der Präsentationsprüfung, wenn Kunst als fünftes Prüfungsfach gewählt wird.
Berlin integriert Theorie und Praxis noch enger in eine einzige Klausur. Bei den dort zulässigen Aufgabenarten mit kombinierten Anteilen sollen Schwerpunkt und zugeordneter Nebenteil laut den amtlichen Ausführungsvorschriften in einem Verhältnis von etwa drei zu eins zueinanderstehen, also häufig 75 zu 25 Prozent. Die mündliche Prüfung im Grundkurs dauert 20 Minuten und lässt wegen der kurzen Vorbereitungszeit nur einen sehr begrenzten praktischen Anteil zu.
| Bundesland | Format der Abiturprüfung | Verhältnis Praxis zu Theorie |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Zwei getrennte Prüfungsblöcke: fachpraktische Prüfung (300 Min.) und schriftliche Prüfung (240 Min.) | 1 zu 1 |
| Bayern | Besondere Fachprüfung in einem Rahmen, schriftlich-theoretischer und fachpraktischer Teil gemeinsam | 1 zu 1 laut Kultusministerium |
| Hessen | Eine schriftliche Klausur, Wahl zwischen praktischer, theoretischer oder gemischter Aufgabenart | abhängig von der gewählten Aufgabenart |
| Berlin | Eine schriftliche Klausur mit kombinierten Aufgabenarten, praktischer Teil in derselben Sitzung | etwa 3 zu 1, meist 75 zu 25 Prozent |
Musik als Prüfungsfach: Ablauf der praktischen Prüfung
Auch in Musik zeigt sich das gleiche Grundmuster mit unterschiedlicher Ausprägung. In Baden-Württemberg ersetzt die fachpraktische Abiturprüfung im Leistungsfach die gewöhnliche schriftliche Prüfung vollständig. Sie besteht aus zwei Teilbereichen: 75 Minuten gemeinsame schriftliche Prüfung mit Höraufgaben zu Rhythmus, Melodie, Intervallen, Akkorden und Werkausschnitten sowie einer Ausarbeitung eines Tonsatzes oder einer Textvertonung, und einer rund 25-minütigen Einzelprüfung im Instrumentalspiel, im Gesang oder in Ensembleleitung mit Wahl- und Pflichtbereich sowie einem Prüfungsgespräch. Für den Wahlbereich reicht der Prüfling sein Programm vorab ein, das Pflichtstück wird ihm exakt acht Wochen vor der Prüfung mitgeteilt.
Bayern verlangt für das Leistungsfach Musik schon bei der Kurswahl in Jahrgangsstufe 11 einen Eignungsnachweis: Wer das Fach auf erhöhtem Niveau wählen will, muss angemessene Fertigkeiten im Spiel eines anerkannten Instruments oder im Gesang gegenüber der Fachschaft nachweisen. Ein Wechsel des Instruments während der Qualifikationsphase ist danach nicht mehr möglich. Die Abiturprüfung selbst ist wie in Kunst eine besondere Fachprüfung mit gleich gewichtetem schriftlich-theoretischem und fachpraktischem Teil. Innerhalb des praktischen Teils werden Pflichtstück, Wahlstück und Vom-Blatt-Spiel im Verhältnis zwei zu zwei zu eins gewertet.
Mecklenburg-Vorpommern wählt einen flexibleren Weg. Dort kann ein praktischer Prüfungsteil die schriftliche Prüfung im Leistungskurs oder die mündliche Prüfung im Grundkurs ergänzen, muss es aber nach der amtlichen Handreichung nicht in jedem Fall. Die Fachschaft der Schule legt per Beschluss fest, in welchen Besetzungsformen geprüft wird und wie stark der praktische Teil zählt. Als Orientierung nennt die Handreichung für den Grundkurs eine Gewichtung von rund 50 Prozent, für den Leistungskurs von rund 40 Prozent der Gesamtnote, jeweils für ein Musizieren von bis zu 15 Minuten inklusive Prüfungsgespräch.
In Hessen gilt für Musik eine der Kunst vergleichbare Struktur: Die schriftliche Abiturprüfung kann die Aufgabenart praktisches Musizieren in Verbindung mit einer Analyse- oder Erörterungsaufgabe enthalten, zusätzlich ist eine Präsentationsprüfung mit musikpraktischem Anteil und Kolloquium als fünftes Prüfungsfach möglich.
| Bundesland | Praxisanteil in der Abiturprüfung | Gewichtung |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Verpflichtender Teilbereich II der fachpraktischen Prüfung: Instrument, Gesang oder Ensembleleitung, rund 25 Minuten | Teilbereich I maximal 5, Teilbereich II maximal 10 von 15 Notenpunkten |
| Bayern | Verpflichtender fachpraktischer Teil der besonderen Fachprüfung, Eignungsnachweis schon bei Kurswahl nötig | Schriftlich-theoretischer und fachpraktischer Teil je 50 Prozent |
| Mecklenburg-Vorpommern | Praktischer Teil kann schriftliche oder mündliche Prüfung ergänzen, Fachschaft legt Format fest | Richtwert etwa 40 Prozent im Leistungskurs, etwa 50 Prozent im Grundkurs |
| Hessen | Wahlmöglichkeit für praktisches Musizieren innerhalb der schriftlichen Prüfung, zusätzlich Präsentationsprüfung möglich | abhängig von der gewählten Aufgabenart |
Beispielrechnung für die fachpraktische Abiturprüfung Musik im Leistungsfach, Baden-Württemberg
Notenpunkte gesamt = (Verrechnungspunkte Teilbereich I geteilt durch 10) + Notenpunkte Teilbereich II, maximal 15 Punkte, gerundet auf ganze Punkte
Nach den baden-württembergischen Durchführungsbestimmungen ergeben sich die Notenpunkte für den schriftlichen Teilbereich I aus der Summe der Verrechnungspunkte geteilt durch zehn, mit maximal fünf Notenpunkten. Der praktische Teilbereich II wird direkt mit maximal zehn Notenpunkten bewertet. Beide Werte werden addiert und für das Endergebnis auf ganze Notenpunkte gerundet.
Ein Rechenbeispiel: Angenommen, du erreichst im schriftlichen Teilbereich I insgesamt 38 von 50 möglichen Verrechnungspunkten. Das ergibt 38 geteilt durch 10, also 3,8 Notenpunkte. Im praktischen Teilbereich II, deinem Instrumentalvortrag mit Prüfungsgespräch, erreichst du 8 von 10 möglichen Notenpunkten. Die Summe aus 3,8 und 8 ergibt 11,8 Notenpunkte, die auf 12 von maximal 15 Notenpunkten gerundet werden. Ein stärkerer praktischer Auftritt kann eine schwächere Höraufgaben-Leistung also spürbar ausgleichen, aber nur innerhalb der jeweiligen Punktegrenzen der beiden Teilbereiche. Wenn du für dein eigenes Bundesland ähnliche Szenarien durchrechnen willst, kann ein Werkzeug wie AbiPilot helfen, unterschiedliche Ergebnisse in beiden Prüfungsteilen gegeneinander abzuwägen.
Voraussetzungen: Was vor der Fächerwahl feststehen muss
- Für Musik als Leistungsfach verlangen mehrere Länder bereits bei der Kurswahl einen Eignungsnachweis auf einem anerkannten Instrument oder in Gesang, oft verbunden mit einer Mindestnote im vorangegangenen Zeugnis.
- Das gewählte Instrument oder Fach ist in der Regel für die gesamte Qualifikationsphase bindend. Ein Wechsel ist nach mehreren Landesregelungen später nicht mehr möglich.
- Für Kunst ist eine durchgehende Teilnahme am praktischen und theoretischen Unterricht Voraussetzung, weil die Aufgabenstellung auf konkreten Schwerpunktthemen oder Kurshalbjahren aufbaut.
- Instrumental- oder Gesangsunterricht kann in mehreren Ländern auch außerhalb der Schule stattfinden, Organisation und Kosten trägt dann aber der Prüfling selbst.
- Pflichtstücke oder Aufgabenvorschläge werden je nach Land sechs bis neun Wochen vor dem Prüfungstermin bekannt gegeben, danach sind Änderungen meist nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Vorbereitung: Worauf es in Theorie und Praxis ankommt
In beiden Fächern lohnt es sich, Theorie und Praxis von Anfang an getrennt zu trainieren, statt auf die vermeintlich sichere Stärke zu setzen. In Musik bedeutet das: Höraufgaben, Tonsatz oder Analysewissen genauso regelmäßig üben wie das Instrument, weil beide Teile in den meisten Ländern spürbar in die Gesamtnote einfließen. Für die praktische Prüfung hilft es, das Pflichtstück und mögliche Wahlstücke frühzeitig unter realistischen Bedingungen vorzutragen, einschließlich eines anschließenden Prüfungsgesprächs, statt nur die reine Spieltechnik zu perfektionieren.
In Kunst zählt neben dem fertigen gestalterischen Ergebnis fast überall auch die Fähigkeit, den eigenen Arbeitsprozess zu erläutern und zu reflektieren. Wer nur an ein möglichst gelungenes Werk denkt, unterschätzt oft den mündlichen oder schriftlichen Begleitteil, in dem Aufgabenbezug, Lösungsweg und Alternativen begründet werden müssen. Es hilft, diesen Reflexionsteil genauso gezielt zu üben wie das Skizzieren und Umsetzen von Ideen, etwa indem du zu abgeschlossenen Übungsarbeiten laut begründest, warum du dich für bestimmte Mittel entschieden hast.
Häufige Fehler bei Kunst oder Musik als Prüfungsfach
- Sich für das Musik-Leistungsfach entscheiden, ohne den geforderten Eignungsnachweis auf dem Instrument rechtzeitig und sicher zu bestehen.
- Die Höraufgaben, die Musiktheorie oder den kunsttheoretischen Reflexionsteil vernachlässigen, weil man sich zu sehr auf die praktische Stärke verlässt.
- Ein Instrument oder eine Technik wählen, die zwar Spaß macht, aber nicht zu den an der Schule angebotenen Schwerpunkten oder anerkannten Instrumenten passt.
- Die Frist für die Einreichung des Wahlprogramms oder für die Bekanntgabe des Pflichtstücks verpassen, weil sie deutlich vor dem eigentlichen Prüfungstermin liegt.
- Beim gestalterischen Prüfungsteil in Kunst nur an das fertige Werk denken, ohne das anschließende Gespräch über Idee, Prozess und Alternativen vorzubereiten.
- Sich auf pauschale Prozentzahlen aus allgemeinen Ratgebertexten verlassen statt auf die aktuelle Prüfungsordnung des eigenen Bundeslandes.
Handlungsplan: In acht Schritten zur informierten Entscheidung
- Kläre bei der Fachschaft, ob deine Schule Kunst oder Musik als besondere Fachprüfung, als schriftliche Prüfung mit Praxisanteil oder als Präsentationsprüfung anbietet.
- Bei Musik: Lass deine Eignung auf dem gewünschten Instrument oder in Gesang frühzeitig bestätigen, bevor du dich endgültig für das Leistungsfach entscheidest.
- Bei Kunst: Informiere dich über die an deiner Schule geltenden Schwerpunktthemen oder Inhaltsfelder und wähle deine Übungsarbeiten entsprechend aus.
- Notiere dir die Fristen für Pflichtstücke, Aufgabenvorschläge oder das Wahlprogramm deines Bundeslandes und trage sie in deinen Lernplan ein.
- Übe den praktischen Teil unter realistischen Bedingungen, inklusive Zeitdruck, fremder Umgebung und dem anschließenden Prüfungsgespräch.
- Bereite das Prüfungsgespräch oder Kolloquium mit derselben Sorgfalt vor wie ein mündliches Nebenfach, mit Fachbegriffen und konkreten Beispielen.
- Rechne dir anhand der Gewichtung deines Landes aus, wie stark ein schwächerer Teil durch den anderen realistisch ausgeglichen werden kann.
- Melde gesundheitliche Einschränkungen, die die praktische Prüfung betreffen könnten, frühzeitig bei deiner Schule, um Fristen für Ersatzregelungen nicht zu verpassen.
Quellen
- KMK: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung, Bildende Kunst
Bundesweiter Rahmen für Aufgabenarten mit praktischem und theoretischem Anteil sowie die Möglichkeit einer besonderen Fachprüfung in zwei getrennten Prüfungsblöcken.
- KMK: Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung, Musik
Bundesweiter Rahmen für die Aufgabenart praktisches Musizieren mit Mindestgewichtung von 50 Prozent für den fachpraktischen und 30 Prozent für den schriftlichen Teil.
- Regierungspräsidium Tübingen: Ablauf der Abiturprüfung im Fach Bildende Kunst
Baden-württembergische Umsetzung mit getrennter fachpraktischer Prüfung von 300 Minuten und schriftlicher Prüfung von 240 Minuten im Verhältnis eins zu eins.
- Kultusministerium Baden-Württemberg: Durchführungsbestimmungen fachpraktische Abiturprüfung Musik
Ablauf und Bewertung der fachpraktischen Abiturprüfung Musik im Leistungsfach mit Teilbereichen, Fristen für Pflichtstücke und Notenpunkteschema.
- Bayerisches Ministerialblatt Nr. 323/2023: Leistungsfach Musik in der Oberstufe
Amtliche Regelung zur besonderen Fachprüfung Musik mit gleicher Gewichtung von schriftlich-theoretischem und fachpraktischem Teil sowie zum Eignungsnachweis bei der Kurswahl.
- Hessisches Kultusministerium: Handreichung für die fachpraktische Prüfung Kunst
Hessische Regelungen zu Aufgabenarten in der schriftlichen Abiturprüfung, zur fachpraktischen Prüfung als Leistungsnachweis und zur Präsentationsprüfung mit fachpraktischem Anteil.
Häufige Fragen
Muss ich in Musik ein Instrument spielen können, um es als Abiturprüfungsfach zu wählen?
Für das schriftliche Prüfungsfach beziehungsweise Leistungsfach verlangen mehrere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg einen Nachweis angemessener Fertigkeiten auf einem anerkannten Instrument oder in Gesang. Für eine rein mündliche Prüfung auf grundlegendem Niveau ist in manchen Ländern kein Instrumentalnachweis nötig, dafür zählt dort vor allem die Theorie.
Ist die fachpraktische Prüfung in Kunst überall ein mehrstündiger Gestaltungstermin?
Nein. In Baden-Württemberg ist die fachpraktische Prüfung mit 300 Minuten ein eigener, von der schriftlichen Prüfung getrennter Termin. In Hessen und Berlin ist der praktische Anteil dagegen Teil derselben Klausur wie der theoretische Teil, mit einem festgelegten Verhältnis zwischen beiden Anteilen.
Kann ich das Instrument während der Qualifikationsphase noch wechseln?
In der Regel nicht. Nach den bayerischen Vorgaben ist die Entscheidung für ein Instrument bindend für die gesamte Qualifikationsphase, ein späterer Wechsel ist nicht vorgesehen. Andere Länder regeln das im Detail unterschiedlich, informiere dich frühzeitig bei deiner Fachschaft.
Wie stark zählt der praktische Teil im Vergleich zur Theorie?
Das hängt stark vom Bundesland ab. Die bundesweiten Prüfungsanforderungen setzen für Musik eine Mindestgewichtung des praktischen Teils von 50 Prozent voraus. Bayern und Baden-Württemberg gewichten Praxis und Theorie in Musik und Kunst überwiegend gleich, Mecklenburg-Vorpommern nennt für Musik Richtwerte von rund 40 bis 50 Prozent, während in Berlin und Hessen die Aufteilung von der gewählten Aufgabenart abhängt.
Was passiert, wenn ich wegen Krankheit an der praktischen Prüfung in Musik nicht teilnehmen kann?
Nach den mecklenburg-vorpommerschen Regelungen musst du eine Nichtteilnahme unverzüglich mitteilen und bei Krankheit ein amtsärztliches Zeugnis vorlegen. Die Prüfungskommission der Schule entscheidet dann über das weitere Vorgehen, wobei die gesamte Abiturprüfung bis zu einem gesetzlich festgelegten Termin abgeschlossen sein muss. Andere Länder regeln Ersatztermine im Detail unterschiedlich.
Kann Kunst oder Musik auch als mündliches Prüfungsfach gewählt werden?
In mehreren Ländern ja, allerdings meist nur, wenn das Fach nicht als Leistungsfach belegt wird. In Bayern ist eine mündliche Prüfung in Kunst und Musik nur auf grundlegendem Anforderungsniveau möglich, in Baden-Württemberg gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine mündliche Prüfung im Basisfach Kunst. Der praktische Anteil fällt dabei wegen der kurzen Vorbereitungszeit meist kleiner aus.
Zählt außerschulischer Musikunterricht für die Abiturprüfung?
In mehreren Ländern kann der Instrumental- oder Gesangsunterricht auch außerhalb der Schule stattfinden, etwa an einer Musikschule. Organisation und Kosten dafür tragen nach den bayerischen Vorgaben jedoch die Schülerin oder der Schüler selbst, ein Anspruch auf kostenlosen schulischen Unterricht in diesem Instrument entsteht dadurch nicht.