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21. Juli 20269 Min. Lesezeit

Einbringung Kurse Abitur: Pflicht, Streichresultate, Beispiel

Welche Kurse gehen ins Abitur ein? Unterschied zwischen belegen, einbringen und streichen, Pflichteinbringungen, Block I und ein durchgerechnetes Beispiel.

Verstreute schwarze Ziffern auf weißem Papier als Symbol für einzubringende Kursergebnisse
Photo credits: Cooper Hofmann · Unsplash Photo

Bei der Einbringung der Kurse ins Abitur entscheidet sich ein überraschend großer Teil deiner Abschlussnote, und zwar bevor du die erste Prüfung schreibst. Du besuchst in der Qualifikationsphase mehr Halbjahreskurse, als am Ende in die Wertung eingehen. Die Differenz zwischen beiden Zahlen sind deine Streichresultate. Wer versteht, welche Kurse Pflicht sind und welche wirklich frei wählbar bleiben, plant seine Oberstufe deutlich ruhiger.

Kurzantwort: Welche Kurse zählen im Abitur?

  • Belegen heißt: Du musst den Kurs besuchen. Einbringen heißt: Das Halbjahresergebnis wird in Block I verrechnet. Beides ist nicht dasselbe.
  • Die KMK-Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe gibt einen Rahmen von 32 bis 40 einzubringenden Schulhalbjahresergebnissen vor. Wie viele es in deinem Fall genau sind, regelt dein Bundesland.
  • Pflicht ist in aller Regel alles aus deinen Abiturprüfungsfächern, dazu Ergebnisse aus den Kernfächern und den drei Aufgabenfeldern.
  • Streichresultate sind die belegten, aber nicht eingebrachten Ergebnisse. In manchen Ländern wählst du sie selbst, in anderen ergeben sie sich fast automatisch aus deiner Fächerwahl.
  • Ein zusätzlicher Kurs verbessert Block I nur dann, wenn seine Punktzahl über deinem bisherigen Einbringungsschnitt liegt. Sonst zieht er dich nach unten.
  • Verbindlich ist die für deinen Abiturjahrgang gültige Verordnung. Die Oberstufenkoordination deiner Schule rechnet das im Zweifel mit dir durch.

Belegen, einbringen, streichen: drei Begriffe, die ständig verwechselt werden

Die meisten Missverständnisse in der Oberstufe entstehen, weil diese drei Wörter im Alltag durcheinandergehen. Sie beschreiben aber drei verschiedene Ebenen: Anwesenheit im Unterricht, Anrechnung in der Note und bewusster Verzicht auf ein Ergebnis. Erst wenn du sie sauber trennst, verstehst du, warum ein Kurs, den du nicht einbringst, trotzdem nicht optional ist.

BegriffWas gemeint istWas passiert, wenn du es ignorierst
BelegenDu besuchst den Kurs regelmäßig und wirst dort benotet. Die Belegverpflichtung ergibt sich aus der Stundentafel deines Landes.Fehlende Belegung kann die Zulassung zur Abiturprüfung gefährden, auch wenn die Note gut gewesen wäre.
EinbringenDas Halbjahresergebnis wandert in die Punktsumme von Block I und beeinflusst direkt deinen Schnitt.Zu wenige eingebrachte Ergebnisse bedeuten, dass die Gesamtqualifikation nicht zustande kommt.
StreichenEin belegtes Ergebnis bleibt außen vor. Es steht weiter im Zeugnis, zählt aber nicht in Block I.Falsch gestrichen heißt: Du verschenkst Punkte oder verletzt eine Pflichteinbringung.

Wichtig ist der letzte Punkt in der ersten Zeile: Ein Streichresultat verschwindet nicht aus deiner Schullaufbahn. Es bleibt eine erbrachte Leistung, es wird nur nicht in die Abiturnote hineingerechnet. Genau deshalb ist die Formulierung eine Note streichen lassen irreführend.

Wie viele Kurse gehen in Block I ein?

Die Kultusministerkonferenz setzt den bundesweiten Rahmen: In Block I müssen insgesamt 32 bis 40 Schulhalbjahresergebnisse eingebracht werden, darunter mindestens die Ergebnisse aus vier Schulhalbjahren in den Abiturprüfungsfächern sowie Ergebnisse aus den drei Aufgabenfeldern. Innerhalb dieses Korridors regeln die Länder sehr unterschiedlich, wie viel Spielraum du bekommst. Die folgende Tabelle zeigt vier Beispiele, damit die Bandbreite sichtbar wird. Sie ersetzt nicht den Blick in die Regelung deines eigenen Landes.

BeispiellandEinzubringende HalbjahresergebnisseCharakter des Spielraums
Bundesweiter KMK-Rahmen32 bis 40Rahmen, den die Länder ausfüllen
Bayern40 HalbjahresleistungenFeste Zahl, dazu eine begrenzte Zahl frei wählbarer Einbringungen und die sogenannte Optionsregel
Nordrhein-Westfalen35 bis 40 KurseAlle acht Leistungskurshalbjahre sind Pflicht, dazu mindestens 27 Grundkurshalbjahre und bis zu fünf weitere freiwillig
Rheinland-Pfalz (Mainzer Studienstufe, ab Abitur 2027)36 KurseFeste Zahl mit detaillierter Pflichtliste je Fachbereich
Niedersachsen32 bis 36 SchulhalbjahresergebnisseUntergrenze als Pflicht, zusätzliche Ergebnisse auf eigenen Wunsch bis zur Obergrenze

Pflichteinbringungen: Was du nicht streichen kannst

Der freie Teil der Einbringung ist meist kleiner, als Schülerinnen und Schüler vermuten. Typischerweise sind folgende Ergebnisse in praktisch allen Ländern gesetzt, wobei die genaue Ausgestaltung variiert.

  • Alle vier Halbjahresergebnisse in jedem deiner Abiturprüfungsfächer. Das gilt auch für die Fächer, in denen du nur mündlich geprüft wirst.
  • Die Kernfächer Deutsch, Mathematik und in der Regel eine fortgeführte Fremdsprache, oft mit allen vier Halbjahren.
  • Mindestens eine Naturwissenschaft und mindestens ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, in vielen Ländern mit einer festgelegten Zahl von Halbjahren.
  • Wenn du nur eine einzige Fremdsprache oder nur eine einzige Naturwissenschaft belegt hast, sind dort meist alle vier Ergebnisse Pflicht. Wer breiter belegt, gewinnt Streichspielraum.
  • Ein Ergebnis mit null Punkten darf nach dem KMK-Rahmen gar nicht eingebracht werden. Ein solcher Kurs gilt zudem in vielen Ländern als nicht belegt.

Bayern hat für Konfliktfälle eine Sonderregel, die sogenannte Optionsregel. Sie erlaubt einmalig, eine Pflichteinbringung zu ersetzen oder ersatzlos zu streichen. Sie greift jedoch nur in Fächern mit Pflichtbelegung über alle vier Ausbildungsabschnitte und ist in den Abiturprüfungsfächern, in Deutsch, Mathematik, der einzigen Fremdsprache und der einzigen Naturwissenschaft ausgeschlossen. Andere Länder lösen dasselbe Problem über Auswahlrechte statt über eine Ausnahmeregel.

Wie Streichresultate deinen Schnitt wirklich verändern

Block I wird nicht als schlichte Punktsumme gewertet, sondern normiert. Dadurch hängt dein Ergebnis nicht davon ab, wie viele Kurse du einbringst, sondern vom Durchschnitt der eingebrachten Ergebnisse.

Block I nach der KMK-Systematik

E I = (P : S) × 40

P ist die Summe der Punkte aus den eingebrachten Halbjahresergebnissen, S ist die Anzahl dieser Ergebnisse. Doppelt gewichtete Fächer zählen in P und in S jeweils doppelt. Es wird auf eine ganze Zahl gerundet. Maximal sind 600 Punkte erreichbar.

Aus dieser Formel folgt eine Regel, die in vielen Ratgebern fehlt: Ein zusätzlich eingebrachter Kurs hilft nur, wenn er über deinem bisherigen Einbringungsschnitt liegt.

Entscheidungsregel für freiwillige Einbringungen

Punkte des Kurses > P : S

Liegt das Halbjahresergebnis über dem Durchschnitt der bereits eingebrachten Ergebnisse, steigt E I. Liegt es darunter, sinkt E I. Bei Gleichstand ändert sich nichts.

Ein Rechenbeispiel für ein Land, in dem 36 Ergebnisse Pflicht sind und bis zu 40 eingebracht werden dürfen. Angenommen, deine 36 Pflichtergebnisse ergeben 396 Punkte. Der Schnitt liegt bei 11,0 Punkten, und Block I ergibt 396 geteilt durch 36 mal 40, also 440 Punkte. Nun stehen vier weitere Ergebnisse zur Wahl. Fall A: Sie lauten 7, 8, 6 und 9 Punkte, zusammen 30. Jetzt sind P gleich 426 und S gleich 40, Block I sinkt auf 426 Punkte. Fall B: Sie lauten 13, 14, 12 und 13 Punkte, zusammen 52. Jetzt sind P gleich 448 und S gleich 40, Block I steigt auf 448 Punkte.

SzenarioEingebrachte ErgebnissePunktsumme PErgebnis Block I
Nur Pflichteinbringung36396440 Punkte
Fall A: vier schwache Kurse zusätzlich40426426 Punkte
Fall B: vier starke Kurse zusätzlich40448448 Punkte

Der Abstand zwischen Fall A und Fall B beträgt 22 Punkte in der Gesamtqualifikation. In der Umrechnungstabelle der KMK entsprechen 18 Punkte einem Zehntel der Abiturdurchschnittsnote. Eine falsch gewählte Einbringung kostet also realistisch etwa ein Zehntel, in ungünstigen Konstellationen mehr. Das klingt wenig, kann bei Numerus-clausus-Studiengängen aber genau die Grenze sein.

Warum ein belegter Kurs Pflicht bleibt, obwohl er nicht eingebracht wird

Diese Konstellation irritiert fast jeden Jahrgang. Du besuchst zum Beispiel vier Halbjahre Sport oder Religion, bringst davon aber nur zwei ein. Warum musst du dann überhaupt alle vier belegen? Der Grund liegt in der Struktur der gymnasialen Oberstufe: Die Belegverpflichtung sichert die inhaltliche Breite der Allgemeinen Hochschulreife, die Einbringungsverpflichtung steuert die Notenbildung. Beide verfolgen unterschiedliche Ziele und sind deshalb unterschiedlich geregelt.

Praktisch bedeutet das: Ein Kurs, dessen Ergebnis du streichst, darf trotzdem nicht abgewählt oder ausgelassen werden. Wer ihn schleifen lässt, riskiert im schlimmsten Fall die Zulassung zur Abiturprüfung, obwohl die Note am Ende gar nicht gezählt hätte. Und ein Ergebnis von null Punkten in einem solchen Kurs kann in vielen Ländern die gesamte Belegung ungültig machen.

Häufige Fehler bei der Wahl der Einbringung

  • Freiwillige Zusatzkurse mit mittelmäßigen Punktzahlen einbringen, weil mehr Kurse besser klingt. Wegen der Normierung von Block I senken sie den Schnitt, sobald sie unter dem Einbringungsdurchschnitt liegen.
  • Nur auf den Schnitt schauen und die Defizitgrenzen übersehen. Mehrere Länder koppeln die zulässige Zahl von Ergebnissen unter fünf Punkten an die Zahl der eingebrachten Kurse. In Nordrhein-Westfalen etwa gelten bei 35 bis 37 eingebrachten Kursen andere Grenzen als bei 38 bis 40.
  • Vergessen, dass doppelt gewichtete Fächer in der Formel zweimal zählen, und zwar in der Punktsumme und in der Anzahl. Ein schwaches Leistungskurshalbjahr wirkt dadurch doppelt.
  • Ein Fach streichen wollen, das gleichzeitig Prüfungsfach ist. In den Abiturprüfungsfächern sind die Halbjahresergebnisse praktisch immer vollständig einzubringen.
  • Die Einbringung erst kurz vor der Zulassungskonferenz durchrechnen. Dann sind alle Noten fix und es bleibt kein Handlungsspielraum mehr für das letzte Halbjahr.
  • Sich auf Zahlen aus einem Forum oder aus einem Nachbarland verlassen. Die Angaben ähneln sich, weichen im Detail aber ab, und genau die Details entscheiden.

Handlungsplan: in sechs Schritten zur richtigen Einbringung

  1. Besorge dir die für deinen Abiturjahrgang gültige Verordnung deines Landes oder das offizielle Merkblatt der Schulbehörde und suche den Abschnitt zur Gesamtqualifikation.
  2. Notiere zwei Zahlen: wie viele Halbjahresergebnisse du mindestens einbringen musst und wie viele du höchstens einbringen darfst.
  3. Markiere alle Pflichteinbringungen, also Prüfungsfächer, Kernfächer und die vorgeschriebenen Ergebnisse aus den Aufgabenfeldern. Was übrig bleibt, ist dein tatsächlicher Spielraum.
  4. Berechne den Durchschnitt deiner Pflichteinbringungen mit P geteilt durch S. Diese Zahl ist deine Messlatte für jede freiwillige Einbringung.
  5. Prüfe für jeden optionalen Kurs, ob er über dieser Messlatte liegt, und kontrolliere anschließend die Defizitgrenzen deines Landes für die gewählte Kurszahl.
  6. Lass die Kombination von deiner Oberstufenkoordination gegenrechnen, bevor du sie meldest, und wiederhole den Check nach jedem neuen Halbjahreszeugnis.

Für Schritt vier und fünf lohnt sich eine Tabelle oder ein Rechner, in dem du Varianten nebeneinander durchspielen kannst. Wir haben AbiPilot unter anderem dafür gebaut: Du hinterlegst deine Halbjahresergebnisse und siehst, wie sich Block I verändert, wenn du einen Kurs hinzunimmst oder herausnimmst. Die Entscheidung selbst triffst du danach immer noch gemeinsam mit deiner Schule.

So bereitest du das Gespräch mit der Oberstufenkoordination vor

Die Oberstufenkoordination kennt die Verordnung, die schulinterne Praxis und die typischen Stolperstellen deines Jahrgangs. Damit das Gespräch produktiv wird, solltest du nicht mit der Frage kommen, welche Kurse zählen. Bring stattdessen deine bisherigen Halbjahresergebnisse mit, deine geplante Prüfungsfächerkombination und eine konkrete Variantenrechnung. Dann geht es im Termin nur noch um die Prüfung deiner Annahmen, und das dauert Minuten statt einer halben Stunde.

  • Liste aller belegten Kurse mit Punktzahlen je Halbjahr, sortiert nach Fach.
  • Deine Pflichteinbringungen, so wie du sie verstanden hast, mit Verweis auf den Paragrafen.
  • Zwei bis drei durchgerechnete Einbringungsvarianten mit dem jeweiligen Wert für Block I.
  • Eine Liste offener Fragen, zum Beispiel zu Sonderfällen wie Seminarkurs, Facharbeit oder besonderer Lernleistung.

Quellen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen belegen und einbringen?

Belegen bedeutet, dass du den Kurs besuchen und dort benotet werden musst. Einbringen bedeutet, dass das Halbjahresergebnis in die Punktrechnung von Block I eingeht. Du belegst in der Qualifikationsphase mehr Kurse, als am Ende eingebracht werden. Die Differenz sind die Streichresultate.

Wie viele Kurse muss ich ins Abitur einbringen?

Der Rahmen der Kultusministerkonferenz liegt bei 32 bis 40 Schulhalbjahresergebnissen. Innerhalb dieses Korridors legen die Länder eigene Zahlen fest, teils fix wie 36 oder 40, teils als Spanne wie 35 bis 40. Welche Zahl für dich gilt, steht in der Verordnung deines Bundeslandes für deinen Abiturjahrgang.

Kann ich schlechte Noten aus dem Abitur streichen lassen?

Nur innerhalb der Regeln deines Landes und nur bei Kursen, die keiner Pflichteinbringung unterliegen. Ergebnisse aus den Abiturprüfungsfächern und aus den Kernfächern sind in aller Regel gesetzt. Ein gestrichenes Ergebnis bleibt außerdem im Zeugnis stehen, es zählt lediglich nicht in Block I mit.

Warum muss ich einen Kurs belegen, den ich gar nicht einbringe?

Die Belegverpflichtung sichert die fachliche Breite der Allgemeinen Hochschulreife, die Einbringungsverpflichtung regelt dagegen nur die Notenbildung. Beide Ebenen sind getrennt. Wenn du einen belegungspflichtigen Kurs nicht ordentlich besuchst, kann das die Zulassung zur Abiturprüfung gefährden, auch wenn die Note ohnehin gestrichen worden wäre.

Lohnt es sich, freiwillig zusätzliche Kurse einzubringen?

Nur dann, wenn die zusätzlichen Ergebnisse über dem Durchschnitt deiner bisher eingebrachten Ergebnisse liegen. Block I wird über die Formel E I gleich P geteilt durch S mal 40 normiert, deshalb senkt jeder unterdurchschnittliche Kurs das Ergebnis. Prüfe zusätzlich, ob sich mit der höheren Kurszahl die zulässigen Defizitgrenzen deines Landes verschieben.

Zählt ein Kurs mit null Punkten als Streichresultat?

Nach dem KMK-Rahmen darf ein mit null Punkten bewertetes Ergebnis nicht in Block I eingebracht werden. In vielen Ländern gilt ein solcher Kurs zudem als nicht belegt, was die Belegverpflichtung verletzen kann. Ein Nullpunktekurs ist also kein harmloses Streichresultat, sondern ein Fall für ein sofortiges Gespräch mit der Schule.

Wann sollte ich meine Einbringung festlegen?

Die formale Festlegung erfolgt meist erst kurz vor der Zulassung zur Abiturprüfung, wenn alle Halbjahresergebnisse vorliegen. Durchrechnen solltest du sie aber deutlich früher, idealerweise ab dem Ende des ersten Halbjahres der Qualifikationsphase. Nur dann kannst du in den verbleibenden Halbjahren noch gezielt nachsteuern.

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