Abitur bestehen: Punkte, Mindestgrenzen und Bedingungen
Abitur bestehen: welche Punkte du in Block I und Block II mindestens brauchst, wie viele Kurse unterpunktet sein dürfen und was bei einer Grenzverletzung folgt.

Wer wissen will, wie viele Punkte man zum Abitur bestehen braucht, bekommt oft nur eine Zahl genannt: 300. Die stimmt, reicht aber nicht. Neben der Gesamtsumme gibt es getrennte Mindestwerte für die Qualifikationsphase und für die Prüfung, eine Obergrenze für schwache Kurse und Bedingungen an einzelne Prüfungsfächer. Dieser Artikel ordnet alle Bedingungen, rechnet einen knappen Fall durch und zeigt, wo die Bundesländer abweichen.
Kurzantwort: Welche Punkte du zum Abitur bestehen brauchst
- In der Gesamtqualifikation sind höchstens 900 Punkte erreichbar, mindestens 300 Punkte müssen es sein. 300 Punkte entsprechen der Durchschnittsnote 4,0.
- Block I (die vier Halbjahre der Qualifikationsphase) bringt bis zu 600 Punkte, mindestens 200 sind nötig.
- Block II (die Abiturprüfung) bringt bis zu 300 Punkte, mindestens 100 sind nötig.
- Ein schwacher Block lässt sich nicht durch einen starken Block ausgleichen: beide Mindestwerte müssen für sich erfüllt sein.
- Unter den eingebrachten Halbjahresergebnissen dürfen laut KMK höchstens 20 Prozent unter 5 Punkten liegen, und keines darf mit 0 Punkten bewertet sein.
- In der Prüfung muss ein Teil der Fächer, darunter mindestens eines auf erhöhtem Anforderungsniveau, jeweils mindestens 5 Punkte erreichen. Die genaue Zahl hängt davon ab, ob dein Land vier oder fünf Prüfungsfächer vorsieht.
Woher die 900 Punkte kommen
Die Abiturnote entsteht aus zwei getrennt berechneten Blöcken, die im Verhältnis 2 zu 1 zusammengesetzt werden. Block I bildet die Leistungen aus vier Halbjahren der Qualifikationsphase ab, Block II die Abiturprüfung. Erst die Summe beider Blöcke ergibt die Gesamtpunktzahl, aus der die Durchschnittsnote abgeleitet wird.
| Block | Inhalt | Maximum | Mindestwert |
|---|---|---|---|
| Block I | Eingebrachte Halbjahresergebnisse der Qualifikationsphase | 600 Punkte | 200 Punkte |
| Block II | Ergebnisse der Abiturprüfungsfächer | 300 Punkte | 100 Punkte |
| Gesamtqualifikation | Summe aus Block I und Block II | 900 Punkte | 300 Punkte |
Block I wird nicht einfach aufsummiert, sondern auf die 600 Punkte hochgerechnet. Dadurch spielt es rechnerisch keine Rolle, ob dein Land 36, 38 oder 40 Halbjahresergebnisse einbringen lässt: Entscheidend ist der Durchschnitt der eingebrachten Ergebnisse, nicht ihre Anzahl.
Block I nach KMK-Vereinbarung
E(I) = (P / S) x 40
P ist die Summe aller Punkte aus den eingebrachten Halbjahresergebnissen, S die Anzahl dieser Ergebnisse. Doppelt gewichtete Fächer zählen in P und in S jeweils doppelt. Gerundet wird auf eine ganze Zahl, ab der Dezimalstelle 5 aufwärts.
Block II nach KMK-Vereinbarung
E(II) = 4 x (PF1 + PF2 + PF3 + PF4 + PF5) bei fünf Prüfungsfächern
Jedes Prüfungsergebnis wird bei fünf Prüfungsfächern vierfach gewichtet, bei vier Prüfungsfächern fünffach. So kommen in beiden Modellen maximal 300 Punkte zusammen.
Block I: 200 Punkte und die Grenze für unterpunktete Kurse
Block I entscheidet in der Praxis meist zuerst, denn die 200 Punkte sind zugleich Voraussetzung für die Zulassung zur Abiturprüfung. Wer sie nicht erreichen kann, wird gar nicht erst geprüft. Neben der Punktsumme prüft die Schule zwei weitere Bedingungen an die eingebrachten Halbjahresergebnisse.
- Punktsumme: mindestens 200 der 600 möglichen Punkte, was einem Durchschnitt von 5 Punkten je eingebrachtem Ergebnis entspricht.
- Unterpunktete Ergebnisse: nach KMK höchstens 20 Prozent der eingebrachten Ergebnisse dürfen unter 5 Punkten liegen. Bei 40 eingebrachten Ergebnissen sind das höchstens 8.
- Nullpunkte: kein eingebrachtes Halbjahresergebnis darf mit 0 Punkten bewertet sein. In mehreren Ländern gilt ein Kurs mit 0 Punkten sogar als nicht belegt.
- Zusätzliche Länderregeln: viele Länder begrenzen zusätzlich, wie viele der Defizite auf Leistungskurse oder Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau entfallen dürfen.
Ein Beispiel für die Zusatzregeln: In Nordrhein-Westfalen hängt die erlaubte Zahl der Defizite an der Zahl der eingebrachten Kurse. Bei 35 bis 37 Kursen sind höchstens 7 Defizite zulässig, bei 38 bis 40 Kursen höchstens 8, darunter jeweils höchstens 3 in Leistungskursen. In Baden-Württemberg gilt bei 40 angerechneten Kursen ebenfalls die Grenze von 8 unterpunkteten Kursen, davon höchstens 3 in Leistungsfächern.
Block II: 100 Punkte und Bedingungen an einzelne Prüfungsfächer
In Block II reicht die reine Summe nicht. Zusätzlich muss eine Mindestzahl von Prüfungsfächern ein ordentliches Ergebnis zeigen, damit nicht ein einziges sehr starkes Fach mehrere schwache trägt. Die KMK-Vereinbarung unterscheidet dabei zwei Modelle.
| Modell | Gewichtung je Fach | Zusätzliche Bedingung |
|---|---|---|
| Vier Prüfungsfächer | fünffach | In mindestens zwei Fächern, darunter eines auf erhöhtem Anforderungsniveau, jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung |
| Fünf Prüfungsfächer | vierfach | In mindestens drei Fächern, darunter eines auf erhöhtem Anforderungsniveau, jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung |
Dazu kommt in vielen Ländern eine Nullpunkte-Bedingung für die Prüfung. In Baden-Württemberg darf kein Prüfungsfach mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Bayern formuliert dieselbe Hürde als Untergrenze: In jedem der fünf Abiturprüfungsfächer sind mindestens 1 Punkt in einfacher Wertung nötig, also mindestens 4 Punkte in vierfacher Wertung. Praktisch heißt das in beiden Ländern: Eine Prüfung mit 0 Punkten beendet den Versuch, unabhängig davon, wie gut der Rest aussieht.
Rechenbeispiel: knapp bestanden und knapp gescheitert
Nimm eine Schülerin mit 40 eingebrachten Halbjahresergebnissen und einer Punktsumme von 212. Nach der Formel ergibt sich Block I als 212 geteilt durch 40, mal 40, also 212 Punkte. Damit sind die 200 Punkte erfüllt. In der Prüfung mit fünf Fächern erreicht sie 6, 5, 4, 5 und 6 Punkte, zusammen 26 Punkte in einfacher Wertung. Vierfach gewichtet sind das 104 Punkte, also über der Grenze von 100. Vier ihrer fünf Fächer liegen bei mindestens 5 Punkten, darunter das Leistungsfach mit 6 Punkten. Die Gesamtqualifikation beträgt 212 plus 104, also 316 Punkte. Das entspricht der Durchschnittsnote 3,9.
Jetzt die Gegenprobe: Fällt eines der 5-Punkte-Fächer auf 3 Punkte, sinkt die Prüfungssumme auf 24 Punkte in einfacher Wertung, vierfach gewichtet 96 Punkte. Die Gesamtsumme läge mit 308 Punkten immer noch über 300, aber Block II verfehlt die 100-Punkte-Grenze. Das Abitur wäre nicht bestanden. Dieser Fall zeigt, warum eine reine Gesamtpunktzahl als Planungsgröße irreführend ist.
Umrechnung in die Durchschnittsnote
N = 5 2/3 - E / 180
E ist die Gesamtpunktzahl aus Block I und Block II. Die KMK-Vereinbarung enthält dazu eine Umrechnungstabelle: 300 Punkte ergeben 4,0, ab 823 Punkten steht die 1,0.
Was passiert, wenn eine Bedingung reißt
Reißt eine Bedingung in Block I, geht es meist gar nicht bis zur Prüfung: Die Zulassung wird versagt, und in der Regel folgt die Wiederholung des zweiten Jahres der Qualifikationsphase. Reißt eine Bedingung in Block II, gilt die Abiturprüfung als nicht bestanden. In Nordrhein-Westfalen kann eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden, auch dann, wenn zuvor schon eine Jahrgangsstufe in der Oberstufe wiederholt wurde. Wiederholt wird dabei das zweite Jahr der Qualifikationsphase.
Ob und wie eine mündliche Zusatzprüfung ein knappes Ergebnis noch retten kann, regeln die Länder unterschiedlich. Die KMK-Vereinbarung berücksichtigt zusätzliche mündliche Prüfungen ausdrücklich in den Mindestbedingungen von Block II, die Ausgestaltung liegt aber bei den Ländern. Wenn dein Ergebnis knapp ist, ist die Oberstufenkoordination die richtige Adresse: Sie kennt die Fristen für Anträge auf zusätzliche mündliche Prüfungen, und diese Fristen sind kurz.
Länderunterschiede: gleiche Grenzen, andere Details
Die drei großen Zahlen 300, 200 und 100 sind bundesweit stabil, weil sie aus der KMK-Vereinbarung stammen. Alles darunter variiert: Zahl der eingebrachten Kurse, Zahl der Prüfungsfächer, Defizitgrenzen und Zusatzbedingungen an einzelne Fächer.
| Land | Eingebrachte Ergebnisse | Auffällige Zusatzbedingung |
|---|---|---|
| Bayern | 40 Halbjahresleistungen | 32 davon müssen mindestens 5 Punkte haben, Deutsch, Mathematik und Leistungsfach zusammen mindestens 48 Punkte |
| Baden-Württemberg | 40 Kurse aus Leistungs- und Basisfächern | Höchstens 8 unterpunktete Kurse, davon höchstens 3 in Leistungsfächern |
| Nordrhein-Westfalen | 35 bis 40 Kurse | Defizitgrenze hängt an der Kurszahl: 7 bei 35 bis 37 Kursen, 8 bei 38 bis 40 Kursen |
| KMK-Rahmen | Mindestens 36 Halbjahresergebnisse | Höchstens 20 Prozent unter 5 Punkten, kein Ergebnis mit 0 Punkten |
Für alle übrigen Länder gilt: Die Struktur ähnelt diesen Beispielen, die Zahlen können abweichen. Suche die Verordnung deines Landes und prüfe, welche Fassung für deinen Abiturjahrgang gilt. Ältere Fassungen kursieren in Schulforen und Ratgebern oft weiter, obwohl sie längst ersetzt wurden.
Häufige Fehler beim Nachrechnen
- Nur die Gesamtsumme prüfen und die getrennten Mindestwerte von Block I und Block II übersehen.
- Die eigenen Punkte in Block I aufaddieren, ohne die Hochrechnung mit dem Faktor 40 anzuwenden. Bei weniger als 40 eingebrachten Ergebnissen entsteht so ein zu niedriger Wert.
- Doppelt gewichtete Fächer in der Summe der Punkte doppelt zählen, in der Zahl der Ergebnisse aber nur einfach. Beide Größen müssen konsistent doppelt gezählt werden.
- Defizite zählen, ohne die Unterobergrenze für Leistungskurse zu beachten. Sieben Defizite können zulässig sein und trotzdem an der Leistungskursgrenze scheitern.
- Alle Halbjahresergebnisse zusammenrechnen statt nur die eingebrachten. Nicht eingebrachte Kurse verändern Block I nicht.
- Die Prüfungspunkte in einfacher Wertung mit dem Mindestwert von 100 vergleichen. Erst nach der vier- oder fünffachen Gewichtung ist die Zahl vergleichbar.
- Mit der Verordnung des Vorjahrgangs oder eines Nachbarlands rechnen, weil die zuerst gefunden wurde.
Handlungsplan: so prüfst du deinen Stand
- Lade die Oberstufen- und Abiturverordnung deines Landes in der für deinen Jahrgang gültigen Fassung herunter und notiere die vier Kennzahlen: Zahl der einzubringenden Ergebnisse, Defizitgrenze, Mindestwerte je Block, Bedingungen an die Prüfungsfächer.
- Liste deine bisherigen Halbjahresergebnisse auf und markiere, welche eingebracht werden müssen und welche du wählen kannst.
- Rechne Block I mit der Formel aus P geteilt durch S mal 40 und vergleiche das Ergebnis mit 200 Punkten.
- Zähle deine Ergebnisse unter 5 Punkten und prüfe zusätzlich, wie viele davon auf Leistungskurse entfallen.
- Schätze deine Prüfungsergebnisse in einem vorsichtigen Szenario, multipliziere mit dem Gewichtungsfaktor deines Landes und vergleiche mit 100 Punkten.
- Prüfe die Zusatzbedingung: Erreichen genügend Prüfungsfächer mindestens 5 Punkte, darunter eines auf erhöhtem Anforderungsniveau?
- Wiederhole die Rechnung nach jeder Notenrunde. Wer erst im letzten Halbjahr rechnet, hat kaum noch Stellschrauben.
- Lass das Ergebnis bei der Oberstufenkoordination gegenprüfen, sobald ein Wert knapp an einer Grenze liegt.
Wenn du diese Rechnung nicht jedes Mal von Hand aufsetzen willst, kannst du sie in AbiPilot als Szenario hinterlegen und mehrere Varianten nebeneinander durchspielen. Die inhaltliche Prüfung ersetzt das nicht: Verbindlich bleibt immer der Abgleich mit der Verordnung und der Schule.
Quellen
- KMK: Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung
Bundesweiter Rahmen mit den Mindestwerten für Block I und Block II, der Defizitregel und den Berechnungsformeln in den Anlagen.
- Schulministerium NRW: Gesamtqualifikation in der gymnasialen Oberstufe
Offizielle Darstellung der Defizitgrenzen in Abhängigkeit von der Kurszahl und der Bedingungen im Abiturbereich.
- Schulministerium NRW: Versetzung und Wiederholung
Regelungen zur Wiederholung nach nicht bestandener Abiturprüfung und zum Rücktritt in der Oberstufe.
- Baden-Württemberg: Berechnung der Abiturnote
Landesportal mit den Mindestpunktzahlen je Block, der Kurszahl und der Obergrenze für unterpunktete Kurse.
- Bayern: Wichtige Voraussetzungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
Übersicht des bayerischen Kultusministeriums mit allen Bestehensbedingungen inklusive Nullpunkte-Regel und Fachkombinationen.
- Mainzer Studienstufe Rheinland-Pfalz: Gesamtqualifikation
Landesseite zur Zusammensetzung der Gesamtqualifikation und zur Umrechnung der Punktzahl in die Durchschnittsnote.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte braucht man mindestens, um das Abitur zu bestehen?
Insgesamt mindestens 300 von 900 möglichen Punkten. Davon müssen mindestens 200 aus Block I stammen, also aus den eingebrachten Halbjahresergebnissen, und mindestens 100 aus Block II, also aus der Abiturprüfung. 300 Punkte entsprechen der Durchschnittsnote 4,0.
Kann ich schlechte Prüfungen mit guten Kursnoten ausgleichen?
Nein, zwischen Block I und Block II gibt es keinen Ausgleich. Beide Mindestwerte müssen für sich erfüllt sein. Wer 550 Punkte in Block I und 95 Punkte in Block II erreicht, hat trotz 645 Gesamtpunkten nicht bestanden.
Wie viele Kurse dürfen unter 5 Punkten liegen?
Nach der KMK-Vereinbarung höchstens 20 Prozent der eingebrachten Halbjahresergebnisse, bei 40 eingebrachten Ergebnissen also höchstens 8. Viele Länder begrenzen zusätzlich, wie viele dieser Defizite auf Leistungskurse entfallen dürfen, häufig auf 3. Die genaue Zahl steht in der Verordnung deines Landes.
Was passiert, wenn ich in einem Prüfungsfach 0 Punkte schreibe?
Dann ist das Abitur in mehreren Ländern nicht bestanden, unabhängig vom Rest. Baden-Württemberg schließt Prüfungsfächer mit 0 Punkten ausdrücklich aus, Bayern verlangt in jedem der fünf Prüfungsfächer mindestens 1 Punkt in einfacher Wertung. Prüfe die Formulierung in der Verordnung deines Landes.
Was gilt, wenn ein Kurs in der Qualifikationsphase mit 0 Punkten endet?
Ein Halbjahresergebnis mit 0 Punkten darf nicht in Block I eingebracht werden. In Bayern gilt ein solcher Kurs für das ganze Schuljahr als nicht belegt, und bei belegungspflichtigen Kursen verhindert das die Zulassung zur Abiturprüfung. Sprich in so einem Fall früh mit der Oberstufenkoordination.
Kann man das Abitur wiederholen, wenn man es nicht bestanden hat?
In der Regel ja, allerdings meist nur einmal. In Nordrhein-Westfalen kann eine nicht bestandene Abiturprüfung einmal wiederholt werden, wobei das zweite Jahr der Qualifikationsphase noch einmal durchlaufen wird. Die Details zu Fristen und Höchstverweildauer regelt jedes Land eigenständig.
Wie rechne ich meine Punkte in Block I richtig aus?
Addiere die Punkte aller eingebrachten Halbjahresergebnisse, teile durch deren Anzahl und multipliziere mit 40. Doppelt gewichtete Fächer zählen dabei in beiden Größen doppelt. Das Ergebnis wird auf eine ganze Zahl gerundet und muss mindestens 200 betragen.